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60 Zulassungsverstöße bei ausländischen Fahrzeugen

60 Zulassungsverstöße bei ausländischen Fahrzeugen

(Kassel). Nachdem in der Vergangenheit immer mehr Fahrzeuge festgestellt wurden, die über einen längeren Zeitraum ihre ausländische Zulassung beibehielten, obwohl die Nutzer der Fahrzeuge einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, wurde durch Mitarbeiter des Hauptzollamts Gießen sowie der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Nordhessen ein gemeinsames Konzept erstellt, welches dem entgegenwirken soll.

Die Gründe der Halter für die Nutzung von Fahrzeugen innerhalb des Bundesgebietes mit ausländischen Zulassungen sind vielfältig. Neben den in den meisten Fällen geringeren Kosten, die für die Kfz-Steuer und Versicherung zu entrichten sind, entsprechen auch nicht alle Fahrzeuge den hier geltenden Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung. Verstöße, die im Bundesgebiet begangen werden, lassen sich nur mit hohem Aufwand oder gar nicht ahnden. Ob für diese Fahrzeuge eine aktuelle, noch gültige Versicherung besteht, lässt sich ebenfalls nur mit erhöhtem Aufwand feststellen. Die deutschen Behörden werden natürlich nicht darüber informiert, wenn die Versicherung für diese Fahrzeuge nicht mehr besteht. Bei einem Verkehrsunfall kann dies dazu führen, dass der Unfallgegner auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Gießen (KEV Kassel) sowie Beamte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Nordhessen haben jetzt in gemeinsamen Streifenteams Kontrollen durchgeführt. An geparkten Fahrzeugen wird zunächst ein Flyer mit Informationen des Zolls zur Steuerpflicht in unterschiedlichen Sprachen hinterlassen und die gemeldeten Halter der Fahrzeuge bekommen postalisch eine Aufforderung zur Ummeldung des Fahrzeugs zugestellt. Die gesetzte Frist hierfür beträgt mehrere Wochen, wobei gleichzeitig auf die Folgen der Nichtbeachtung aufmerksam gemacht wird.

Fahrende Fahrzeuge werden angehalten und kontrolliert. Die Kollegen der KEV Kassel prüfen direkt vor Ort, ob eine Nachversteuerung in Betracht kommt, die dann auch erhoben wird. In den anderen Fällen wird eine Kontrollmitteilung an die entsprechenden Sachbearbeiter des Zolls erstellt, die den weiteren Verlauf beobachten und gegebenenfalls später die Kfz Steuer nachträglich erheben.

Bei den bisherigen Kontrollen wurden bereits mehr als 60 Fahrzeuge im Stadtgebiet Kassel festgestellt. Neben den oben genannten Verstößen im Zusammenhang mit der ausländischen Zulassung wurden auch weitere Verstöße festgestellt. Insbesondere wurden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder unter Einfluss berauschender Mittel geahndet.

Weitere gemeinsame Kontrollmaßnahmen sind bereits geplant. (Foto: Polizeirevier Nordhessen)