Kassel – Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte an der Landtagswahl am 8. Oktober teilnehmen. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass es vor allem wichtig ist, dass man sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann. |
Die Wahlbenachrichtigung enthält organisatorische Hinweise, zum Beispiel, wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen im Wahllokal hilft die Benachrichtigung anhand der eingedruckten Nummer, die Wählenden im Wählerverzeichnis zu finden. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann sein Wahllokal ab Mittwoch, 4. Oktober, einfach über den Online-Wahllokalfinder auf www.kassel.de/landtagswahl finden oder bei der Wahlbehörde telefonisch (0561 787-8510) erfragen. Allen Wahlvorständen in den Wahllokalen liegt zudem ein Straßenverzeichnis vor, so dass auch hier weitergeholfen werden kann. Quelle: PM Stadt Kassel |
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