Edermünde-Besse – In der Nacht von Sonntag zu Montag stahlen mehrere Täter in der Ortschaft Besse drei geparkte Audi-Pkw der Mittel – und Oberklasse.
Am Montagmorgen gegen 01:36 Uhr bemerkte ein Zeuge, dass in der Ortslage Besse der weiße Audi Q5 seines Vaters im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Er telefonierte daraufhin mit seinem Vater, wodurch festgestellt wurde, dass der
Pkw vom Grundstück in der Friedrich-Ebert-Straße gestohlen worden war. Der
Zeuge, der daraufhin die Verfolgung aufnahm und umgehend die Polizei
verständigte, blieb permanent hinter dem entwendeten Pkw, welcher auf die
Autobahn A 7 in Richtung Süden fuhr. Der im weiteren Verlauf von den alarmierten
Polizeikräften zusätzlich verfolgte Fahrzeugführer suchte sodann die
Autobahnraststätte „Pommer“ auf, wo er schließlich von den Beamten der
Polizeistation Homberg (Efze) und Melsungen gestellt werden konnte. Der Fahrer,
ein 51-jähriger Mann aus Litauen, wurde vorläufig festgenommen, der entwendete
Pkw wurde sichergestellt.
Ein weiterer Pkw, ein blauer Audi Q7, wurde in der Nacht ebenfalls in Besse, in
der Mittelgasse gestohlen. Dieser Audi konnte im Rahmen der unverzüglich
eingeleiteten Fahndung im Landkreis Bautzen (Sachsen) gegen 08.35 Uhr
festgestellt werden. Während der Verfolgung durch die sächsische Polizei verlor
der Fahrzeugführer die Kontrolle über den gestohlenen SUV und verunglückte. Der
Fahrer, ein 36-jähriger Mann aus Polen, versuchte noch, zu Fuß seine Flucht
fortzusetzen, konnte jedoch von den verfolgenden Polizisten schnell festgenommen
werden.
Am Montagmittag stellte der Eigentümer eines schwarzen Audi Q7 fest, dass sein
Pkw, der in der Friedrich-Ebert-Straße geparkt war, gestohlen
wurde. Von diesem Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen HR-BZ 57, fehlt derzeit jede
Spur.
Die beiden festgenommenen Tatverdächtigen aus Litauen und Polen wurden heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel dem Haftrichter beim Amtsgericht in Kassel
vorgeführt. Dieser erließ gegen beide Haftbefehle wegen des dringenden
Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls und des Haftgrundes der
Fluchtgefahr.“
Quelle: PM Polizei und Staatsanwaltschaft