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Briefwahlbüro zur Landtagswahl öffnet am Montag, 28. August

Briefwahlbüro zur Landtagswahl öffnet am Montag, 28. August

(Kassel-Mitte). Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses hat ab dem kommenden Montag, 28. August, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am Sonntag, 8. Oktober, stattfindende Landtagswahl sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist für in Hessen wohnende Wahlberechtigte ab Montag, 28. August, und grundsätzlich bis spätestens Freitag, 6. Oktober, 13 Uhr, möglich. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist vom 28. August bis 5. Oktober jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 10 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, am Freitag, 6. Oktober, von 8 bis 13 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich im Briefwahlbüro, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel, gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Meldeanschrift oder an eine abweichende Adresse per Post zugestellt.

Online-Service nutzen

Noch bequemer ist es, die Briefwahl online unter www.kassel.de/briefwahl zu beantragen. Dies ist ab Montag, 28. August, bis Sonntag, 1. Oktober, möglich. Das Formular kann online ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Die Unterlagen können zudem per E-Mail an briefwahl@kassel.de beantragt werden.

Da bei schriftlicher Beantragung die Briefwahlunterlagen postalisch versandt werden und die Wahlbriefe rechtzeitig bis zum Wahltag um 18 Uhr im Rathaus eingehen müssen, wird die Nutzung dieser Möglichkeiten bis eine Woche vor der Landtagswahl empfohlen. Danach ist die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Briefwahl direkt im Briefwahlbüro die beste Wahl.

Die Briefwahlunterlagen können auch einer bevollmächtigen Person ausgehändigt werden, wenn dies mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt wird. Hierzu muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und muss dies schriftlich im Briefwahlbüro erklären. Wählen darf jedoch nur jede wahlberechtigte Person persönlich. Eine Versendung von Briefwahlunterlagen an Bevollmächtigte ist bei Online-Beantragung oder Beantragung per E-Mail nicht möglich, da die Vollmacht im Original vorliegen muss.

Die Wahlbehörde rechnet auch diesmal mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwahlanträgen und appelliert deshalb an die Wählerinnen und Wähler, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Ausweisdokument nicht vergessen

Wer persönlich wählen möchte – egal, ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – benötigt auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung sollte ebenfalls mitgebracht werden. Diese wird den Wahlberechtigten ab Ende nächster Woche per Post zugestellt.

Fragen zum Wahlrecht beantwortet das Briefwahlbüro der Stadt Kassel unter der Telefonnummer 0561 7878510