Kassel – Ab dem 1. Juli 2023 sollen in der Innenstadt von Kassel die Miet-E-Scooter nur noch an definierten Flächen abgestellt werden. Die Betreiber wurden von der Stadt Kassel über die neue Regelung informiert und bei der Auswahl der Flächen beteiligt. Die Umsetzung der neuen Parkzonen in den jeweiligen Apps der Anbieter wurde zugesagt. Die Stadt Kassel wird voraussichtlich am 4. Juli 2023 die Markierung von 27 Abstellflächen für E-Scooter umsetzen. |
Eigentlich sollten die Arbeiten schon diese Woche erfolgen, allerdings konnten die Vorbereitungen u.a. aufgrund anderer Aufgaben nach dem Unwetter letzte Woche noch nicht abgeschlossen werden. Die markierten Flächen befinden sich in Innenstadtnähe und sind so positioniert, dass E-Scooter abgestellt werden können, bevor die Fußgängerzone befahren wird. So soll ein sicheres Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge ermöglicht werden, ohne Barrieren für Fuß- oder Radverkehr durch unachtsam aufgestellte Roller. Die Abstellflächen innerhalb des Innenstadtrings (umfasst von den Straßen Steinweg, Frankfurter Straße, Fünffensterstraße, Ständeplatz, Scheidemannplatz, Rudolf-Schwander-Straße, Lutherstraße und Kurt-Schumacher-Straße) sind sowohl von den Nutzenden als auch den Betreibenden zum Abstellen der E-Scooter zu verwenden. Die Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone und ihrer Vielzahl an Einkaufs- und Verweilmöglichkeiten ist geprägt durch einen hohen Nutzungsanspruch des Fuß- und Radverkehrs. E-Scooter außerhalb der Flächen werden als künftig grundsätzlich Behinderung betrachtet und können kostenpflichtig umgestellt werden. Quelle: PM Stadt Kassel |
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