(Kassel). Am 1. Februar wurde im Schwalm‐Eder‐Kreis in einem Nutzgeflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Um den betroffenen Betrieb hat das zuständige Veterinäramt eine Sperrzone errichtet, bestehend aus einer Schutzzone (3 Kilometer‐Radius) sowie einer Überwachungszone (10 Kilometer‐Radius). In der Überwachungszone (Teil der Sperrzone) liegen auch südliche Gebiete der Stadt Kassel, betroffen sind folgende Stadtteile:
ganz: Brasselsberg, Nordshausen, Dönchelandschaft, Oberzwehren, Niederzwehren, Süsterfeld‐Helleböhn, Wehlheiden, Waldau und teilweise Bad Wilhelmshöhe, Vorderer Westen, Mitte, Südstadt, Unterneustadt, Bettenhausen, Forstfeld
„Wer Geflügel oder sonstige Vögel in der Überwachungszone der Stadt Kassel hält, unterliegt ab sofort Restriktions‐ und Sperrmaßnahmen (siehe unten). Die konsequente Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen hat oberste Priorität und wird letztendlich darüber entscheiden, ob es in nächster Zeit zu weiteren Ausbrüchen dieser hochgefährlichen Tierseuche kommt oder nicht“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel. Geflügel‐ und Vogelhaltungen in der Überwachungszone werden vom Veterinäramt der Stadt Kassel stichprobenartig überprüft und untersucht.
Wesentliche Restriktions‐ und Sperrmaßnahmen in der Überwachungszone:
⁃ Stallpflicht: Haltung im Stall oder unter einer Schutzvorrichtung mit dichter überstehender
⁃ Dachabdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (engmaschige Netze mit max. 25 mm Maschenweite)
⁃ Verbot des Verbringens von Geflügel/ gehaltenen Vögeln in die Überwachungszone oder aus dieser heraus (Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall möglich)
⁃ Verbot des Verbringens von Geflügel/ gehaltenen Vögeln in die Überwachungszone oder aus dieser heraus (Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall möglich)
⁃ Verbot von Geflügel‐/ Vogelmessen,‐ausstellungen, ‐märkten
⁃ Eigenüberwachung der Geflügel‐/ Vogelbestände und Meldung verdächtiger Symptome an das Veterinäramt