Kassel – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg kritisiert den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Arbeitszeiterfassung. Aus Sicht der IHK ist der Entwurf eine weitere Überregulierung, die in den Betrieben zusätzliche Bürokratiekosten verursacht.
„Unsere Unternehmen erwarten Deregulierung und Entbürokratisierung in allen Bereichen. Der neue Gesetzentwurf ist das Gegenteil. Wir hätten erwartet, dass – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die notwendige Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit und der starren Ruhezeiten endlich angegangen wird. Stattdessen finden wir komplexe Regelungen mit Bußgeldandrohungen, die teilweise weder aus der Rechtsprechung noch den europarechtlichen Vorgaben zu entnehmen sind“, so IHK-Präsident Jörg Ludwig Jordan.
Beispielsweise betrifft dies die tägliche Aufzeichnungspflicht und die generelle Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung unter Ausschluss der händischen Zeiterfassung. Dass Ausnahmen ausschließlich für tarifgebundene Unternehmen gelten sollen, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die IHK sieht in diesem Entwurf die betriebliche Selbstbestimmung deutlich eingeschränkt. Moderne Arbeitsformen wie Vertrauensarbeitszeit und agile Arbeitsmethoden werden deutlich erschwert.
„Eine vernünftige Zeiterfassung liegt schon immer im ureigensten Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Seit Jahrzehnten gibt es bewährte Instrumente, die insbesondere die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer stärken – auch unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Jordan. „Statt Flexibilisierung kommen enge Korsette, statt Vertrauen kommt Kontrolle.“
Quelle: PM Polizei