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Leiche Söhrewald: Doch kein Tötungsdelikt – Mann auf freiem Fuß

Leiche Söhrewald: Doch kein Tötungsdelikt – Mann auf freiem Fuß

Söhrewald – Am Sonntag, den 4. August 2024, wurde in einem
Waldstück in der Gemarkung Söhrewald eine verstorbene Frau gefunden. Die
daraufhin eingeleiteten Ermittlungen sowie erste Untersuchungen ergaben den
Verdacht, dass die Frau das Opfer eines Tötungsdelikts geworden sein könnte.
Dieser Verdacht erhärtete sich, als am darauffolgenden Dienstag, dem 6. August,
ein 62 Jahre alter Mann aus dem nördlichen Schwalm-Eder-Kreis auf einer
Polizeiwache vorstellig wurde und sich selbst einer Handlung bezichtigte, die
mutmaßlich zum Tod der Frau geführt hätte. Des Weiteren lagen objektive
Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Mann zur fraglichen Zeit tatsächlich auch
im Bereich des späteren Fundorts der Leiche aufgehalten hatte.

Die weiteren intensiv geführten Ermittlungen entkräfteten jedoch den Verdacht,
dass der 62-Jährige die Frau tötete. Die Obduktion des Leichnams der Frau
ergaben keine Anhaltspunkte, dass ihr Tod auf eine – wie zunächst angenommen –
stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen ist. Grundsätzlich erbrachte die
Untersuchung des Leichnams überhaupt keine Hinweise auf eine gewaltvolle
Todesursache.

Letztlich entlastet den 62-Jährigen auch, dass die von der Staatsanwaltschaft in
Auftrag gegebenen toxikologischen Untersuchungen nunmehr ergeben haben, dass die
Verstorbene vor dem Todeseintritt Betäubungsmittel konsumiert hatte. Das
Institut der Rechtsmedizin hat in einer Vorabmitteilung erklärt, dass eine
Drogenintoxikation als mögliche Todesursache in Betracht kommt.

Aufgrund der zwischenzeitliche gewonnenen Ermittlungsergebnisse hat die Kasseler
Staatsanwaltschaft Ende vergangener Woche den Antrag auf Aufhebung des
Untersuchungshaftbefehls beantragt, da sich ein dringender Tatverdacht gegen den
62-Jährigen wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes zerschlagen hat. Das
zuständige Gericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat den
Haftbefehl gegen den 62-Jährigen inzwischen aufgehoben, sodass er aus der
Justizvollzugsanstalt entlassen wurde.

Die Ermittlungen zu dem genauen Ablauf der Geschehnisse dauern weiterhin an.
Hinsichtlich des 62-jährigen verbleibt der Tatverdacht einer Körperverletzung
zum Nachteil der später Verstorbenen.

Quelle: PM Polizei und Staatsanwaltschaft