(Kassel). Laute Verkehrsgeräusche stören in Kassel die Nachtruhe zahlreicher Menschen erheblich. Daher wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadt noch im laufenden Jahr auf einzelnen Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 22 bis 6 Uhr auf 30 km/h herabsetzen.
Diese Entscheidung fußt auf einer Analyse, mit der der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2019 per Beschluss beauftragt wurde. Voraussetzung für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist, dass die in der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm genannten Richtwerte rechnerisch überschritten und eine Minderung des Verkehrslärms um mindestens 3 dB (A) durch die Maßnahme zu erwarten ist. Für den Lärmpegel ist dies gleichbedeutend mit einer Halbierung des Verkehrs.
Bis Ende Oktober sollen zunächst elf Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von sieben Kilometern (Kasseler Straßennetz insgesamt: 700 Kilometer) mit einer entsprechenden Beschilderung ausgestattet sein. Mitte September werden die ersten Schilder stehen.
Die elf Streckenabschnitte, auf denen ab Herbst zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 gelten soll:
• Kurt-Schumacher-Straße zwischen Mittelgasse – Weserstraße
• Leipziger Straße zwischen Weserstraße – Platz der deutschen Einheit (Unterneustadt)
• Ysenburgstraße zwischen Weserstraße – Franzgraben
• Holländische Straße zwischen Eisenschmiede – Wolfhager Straße
• Schönfelder Straße zwischen Wilhelmshöher Allee – Sternbergstraße (Heinrich-Heine-Straße)
• Kohlenstraße zwischen Schönfelder Straße – Wittrockstraße
• Frankfurter Straße zwischen Ludwig-Mond-Straße – Park Schönfeld (Fotos)
• Frankfurter Straße zwischen Korbacher Straße (Krappgarten) – Leuschnerstr (Credéstraße)
• Wolfhager Straße zwischen Gelnhäuser Str. – Mombachstraße
• Wolfhager Straße zwischen Harleshäuser Straße – Obervellmarer Straße
• Obervellmarer Straße Lilienweg – Wolfhager Straße