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OB-Wahl: Montag geht Briefwahl los!

OB-Wahl: Montag geht Briefwahl los!

Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist ab Montag, 30. Januar, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Personen haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am 12. März stattfindende Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters (OB-Wahl) sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen. Das teilt die Pressestelle der Stadt Kassel mit.
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist von Montag, 30. Januar, bis Freitag, 10. März, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Eine Ausnahme ist Freitag, 10. März: Hier hat das Briefwahlbüro bis 13 Uhr geöffnet. Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 11. März, keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden können. Der Gesetzgeber hat die Frist für den Abschluss des Wählerverzeichnisses auf Freitag, 10. März, 13 Uhr, festge­schrieben.
Bei Fragen ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 787-8510 erreichbar.

Wahlberechtigt für die OB-Direktwahl sind alle Deutschen oder EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Kassel haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

So kann gewählt werden:
Wer seine Stimme abgeben möchte – egal, ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – muss auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Wenn möglich, ist auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Diese wird den Wahlberechtigten per Post zugestellt. Wer bis zum 19. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich vorsorglich bei der Wahlbehörde erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, und sich gegebenenfalls nachtragen lassen.

Beantragung der Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich beantragt werden. Telefonisch ist die Beantragung der Briefwahl nicht möglich.

Für die Beantragung muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an „Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel“ gesendet werden. Die Unterlagen können zudem per E-Mail an
briefwahl@kassel.de
angefordert werden. Noch bequemer ist es, die Briefwahl online unter der städtischen Internetseite
www.kassel.de/obwahl

zu beantragen. Das Formular kann online ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Meldeanschrift oder an eine abweichende Adresse per Post zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen können auch an eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigen ausgehändigt werden. Hierzu muss neben dem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Für sie wählen darf er nicht.

Informationen zur OB-Direktwahl sowie den Online-Briefwahlantrag sind auf www.kassel.de/obwahl zusammengestellt.