Kassel – Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters (OB-Wahl) am kommenden Sonntag, 12. März, teilnehmen. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass es vor allem wichtig ist, dass man sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann. |
Die Wahlbenachrichtigung enthält organisatorische Hinweise, wie etwa die Adresse des zuständigen Wahllokals. Den Wahlvorständen im Wahllokal hilft die Benachrichtigung anhand der eingedruckten Nummer, die Wählerin oder den Wähler schneller im Wählerverzeichnis zu finden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann sein Wahllokal einfach über den Online-Wahllokalfinder auf www.kassel.de/obwahl finden oder die Wahlbehörde (787-8510) anrufen. Allen Wahlvorständen in den Wahllokalen liegt zudem ein Straßenverzeichnis vor, sodass auch hier weitergeholfen werden kann. Allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die ihren Wahlbrief noch nicht versandt haben, empfiehlt die Wahlleiterin Anja Morell ihre Wahlbriefe noch bis Sonntag, 12. März, 18 Uhr in einen der drei Briefkästen des Rathauses einzuwerfen. Quelle: PM Stadt Kassel |
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