(Kassel). Zum Schutz aller untersagt die Stadt bis zum 15. Juli in bestimmten Zeiträumen das Mitführen von Waffen und Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern in zur EM stark frequentierten Bereichen im Umfeld der Nordhessen Arena sowie auf der Friedrich-Ebert-Straße.
Die Stadt Kassel hat in diesen Bereichen mittels Rechtsverordnung eine Waffentrageverbotszone geregelt. Zuvor hatte das Bundesministerium des Inneren und für Heimat angeregt, für Fan-Zonen und Bereiche, in denen anlässlich des Turniers viele Menschen zusammenkommen, Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.

Das Verbot gilt
⁃ im Zeitraum vom 21. Juni 2024 bis 26. Juni in der Zeit von 13 bis 8 Uhr am Folgetag
⁃ im Zeitraum vom 29. Juni bis 2. Juli
⁃ im Zeitraum vom 5. Juli bis 6. Juli
⁃ im Zeitraum vom 9. Juli bis 10. Juli
⁃ sowie am 14. Juli jeweils in der Zeit von 16 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag.
Zu den aufgeführten Zeiten dürfen auf der Friedrich-Ebert-Straße und deren Nebenstraßen zwischen Ständeplatz und Annastraße, sowie in Bereichen rund um die Nordhessen Arena keine Waffen und Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Länge von mehr als vier Zentimetern mitgeführt werden.
In einer Waffentrageverbotszone sind anlasslose Kontrollen von Personen möglich. Diese werden sowohl von Landespolizei als auch von der Stadtpolizei durchgeführt. (Symbolbild)