Kassel – In den kommenden Tagen werden im Umbachsweg (durchgehend zwischen Heiligenröder Straße und Kreuzung Ziegenhagener Straße/Helsaer Straße) sowie auf dem Wolfsgraben beginnend an der Einmündung Fuldatalstraße bis hinein in den Höheweg (Grenze der Beschränkung westlich der Fußgängerquerungshilfe an der Einmündung Grenzweg) jeweils in beiden Richtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet und vom städtischen Bauhof beschildert. |
Den beiden Anordnungen vorausgegangen war ein längerer und intensiver Prüfprozess, in dem die örtlichen Besonderheiten neu bewertet und die verschiedenen Belange abgewogen wurden. Im Ergebnis ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Überzeugung gelangt, dass die nun auf 30 km/h reduzierten zulässigen Geschwindigkeiten mit Blick auf die unterschiedlichen örtlichen Besonderheiten notwendig und wirksam sind. Dirk Stochla, Ordnungsdezernent der Stadt Kassel und verantwortlich für die Straßenverkehrsbehörde, erläutert dazu: „Das Thema der Geschwindigkeitsbeschränkungen wird oft emotional diskutiert. Das Ausmaß der Ermessensspielräume für die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden ist darüber hinaus seit längerer Zeit Gegenstand bundespolitischer Debatten. In diesem Kontext sind die Straßenverkehrsbehörden gehalten, örtlich angemessene Entscheidungen zu treffen. Das wurde jetzt für den Wolfsgraben inklusive des südlichen Abschnitts des Höhewegs sowie für den Umbachsweg getan. Ausschlaggebend sind in beiden Fällen Überlagerungen mehrerer Gefährdungspotentiale: über weite Strecken zu schmale Gehwege, das Fehlen gesicherter Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr und Probleme im Begegnungsverkehr sind deutliche Hinweise auf einen Handlungsbedarf. Wenn dann noch eine schwierige Topografie wie am Wolfsgraben oder eine Bedeutung als Schulweg dazu kommen, führt an einer Geschwindigkeitsbeschränkung kaum ein Weg vorbei. Die Stadt Kassel wendet in den beiden genannten Fällen die Ermessensspielräume an, die es nach unserer Rechtsauffassung heute bereits gibt. Ich möchte aber betonen, dass solche Entscheidungen örtlich sehr spezifisch zu treffen sind. Sie lassen sich nicht ohne weiteres verallgemeinern.“ Volker Zeidler, Ortsvorsteher von Bettenhausen: „Die Verkehrssituation im Umbachsweg und insbesondere die dort zulässige Geschwindigkeit war dem Ortsbeirat seit vielen Jahren ein echtes Anliegen. Uns ist klar, dass die Rechtslage nicht einfach ist. Am Ende müssen aber die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen im Vordergrund stehen, die unmittelbar an der Straßen wohnen bzw. die diese Straßen als Fußgänger und Radfahrer sicher nutzen wollen. Ich meine, dass das mit der jetzigen Regelung erreicht wird.“ Helmuth Brehm, Ortsvorsteher von Wolfsanger-Hasenhecke: „Im Wolfsgraben bis hoch zur Fußgängerinsel am Grenzweg gibt es ganz unterschiedliche Problemlagen. Besonders die Schwierigkeiten beim Queren für Fußgänger, insbesondere für Schulkinder und die teils wirklich gefährlich anmutenden Einbiegesituationen von Fahrzeugen aus den Nebenstraßen haben den Ortsbeirat lange Zeit beschäftigt. Die Kurvigkeit der Strecke in Verbindung mit dem teils starken Gefälle und dem schmalen Querschnitt führen dazu, dass teilweise waghalsige Fahrmanöver beobachtet werden können. Ich halte die jetzige Entscheidung für richtig.“ Quelle: PM Stadt Kassel |
Kategorie