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Trinkwasser-Gebührenbescheide erfolgen weiter unter Vorbehalt

Trinkwasser-Gebührenbescheide erfolgen weiter unter Vorbehalt

(Kassel/Vellmar). In den kommenden Tagen erhalten die Trinkwasser-Kundinnen und -kunden in Vellmar und Kassel ihre Gebührenbescheide. Sie beinhalten die von der Betriebskommission von KASSELWASSER empfohlene und durch die Stadtverordneten beschlossene Gebührenanpassung. Das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungs-Gerichtshofes (VGH) über eine nicht in Ansatz zu bringende Konzessionsabgabe ist in den aktuell versandten Gebührenbescheiden noch nicht berücksichtigt. Die Gebührenbescheide erfolgen also wie seit 2017 unter Vorbehalt.

In Vellmar werden alle Gebührenpflichtigen zum Jahreswechsel angeschrieben, da der Berechnungszeitraum jeweils ein Kalenderjahr beträgt. In Kassel erfolgen die Benachrichtigungen in einem rollierenden Verfahren, das den individuellen Termin des Erstbezugs von Trinkwasser berücksichtigt, für den dann in einem Zwölf-Monats-Turnus abgerechnet wird. (Info: Stadt Kassel)