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Verkehrskontrollen: Raser und Fahren unter Drogeneinfluss ermittelt

Verkehrskontrollen: Raser und Fahren unter Drogeneinfluss ermittelt

Kassel-Nord und Vellmar – Beamte des Polizeireviers Nord führten am gestrigen Dienstag Verkehrskontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Vellmar und der Kasseler Nordstadt durch. Dabei setzten sie auch ein Laserhandmessgerät zur Überprüfung der gefahrenen Geschwindigkeiten ein. In Vellmar überprüften die Polizisten zwischen 11.30 und 13.00 Uhr die auf der Brüder-Grimm-Straße fahrenden Verkehrsteilnehmer im Bereich der dortigen Schule. Bei 20 Fahrerinnen oder Fahrern musste sie Überschreitungen der erlaubten 30 km/h feststellen und diesen den entsprechenden Ordnungswidrigkeitenvorwurf machen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 51 km/h. Hier drohen 115 Euro Bußgeld und ein Punkt. Zudem stellten die Einsatzkräfte auch Gurt- und Handyverstöße fest.

Anschließend richteten die Polizisten des Reviers Nord von 14.30 bis 16.00 Uhr
eine Kontrollstelle in der Fiedlerstraße in Kassel ein. Dort stellen sie fünf
Tempoverstöße, wobei auch hier kein Raser unterwegs waren. Allerdings zogen die
Beamten auch vier Fahrzeuge aus dem Verkehr, bei denen Fahrzeuginsassen nicht
angeschnallt waren. Bei einem dieser Autos, einem Mercedes mit nicht
angeschnalltem Beifahrer, mussten die Polizisten schließlich noch mehr
beanstanden. Der 38 Jahre alte Fahrer des Wagens fiel im Verlauf der Kontrolle
durch sein ungewöhnliches Verhalten auf und geriet in den Verdacht, unter
Drogeneinfluss zu stehen. Da ein Drogenvortest anschließend auf THC im Urin des
Mannes anschlug, musste er die Beamten zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle
begleiten. Er muss sich nun wegen der Drogenfahrt verantworten. Da er zudem auch
keinen Führerschein besitzt, wird gegen ihn sowie gegen die Fahrzeughalterin nun
auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassens des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis ermittelt. Der Fahrer eines in der Fiedlerstraße angehaltenen
E-Scooters muss sich darüber hinaus wegen eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz verantworten, weil sein E-Scooter keine
Versicherungsplakette aufwies.

Quelle: PM Polizei