Bei der Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters (OB-Direktwahl) am Sonntag, 12. März, treten drei Kandidatinnen und drei Kandidaten an.
Der Wahlausschuss der Stadt Kassel hat am Freitagnachmittag über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge entschieden. Für die OB-Direktwahl wurden durch den Wahlausschuss zugelassen:
Dr. Schoeller, Sven (GRÜNE)
Dr. Carqueville, Isabel (SPD)
Kühne-Hörmann, Eva (CDU)
Bock, Violetta (DIE LINKE)
Käufler, Stefan (Die PARTEI)
Geselle, Christian (Geselle)
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers wurde durch den Wahlausschuss zurückgewiesen. Der Einzelbewerber hat die Möglichkeit, bis Sonntag, 15. Januar (24 Uhr), Einspruch einzulegen. In diesem Fall entscheidet der Wahlausschuss in seiner Sitzung am Montag, 16. Januar, über den Einspruch.
Die Direktwahl findet am Sonntag, 12. März, statt. Es handelt sich um eine Mehrheitswahl, bei der jede wahlberechtigte Person eine Stimme hat, erläutert Wahlleiterin Anja Morell. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte niemand die erforderliche Mehrheit erhalten, würde eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen beziehungsweise Bewerbern am Sonntag, 26. März, stattfinden.
Informationen zur OB-Direktwahl finden Sie auf den www.kassel.de/ob-direktwahl.
Quelle: PM der Stadt Kassel vom 13.01.2023. Foto: Soremski